Stipendien
Die Fakultät Technik und ihre Partner stellen verschiedene Fördermöglichkeiten, bereit. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite über die Industriepartnerschaften und auf den Seiten des Robert Bosch Zentrums für Leistungselektronik.
Die einfachste Möglichkeit, ein Stipendium zu erhalten, ist durch die TEC-Industriepartnerschaft gegeben. Informieren Sie sich hier.
Begabtenförderung
Weitere Förderungsmöglichkeiten
- Studienstiftung des deutschen Volkes, http://www.studienstiftung.de
- Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD), http://www.fes.de
- Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU), http://www.kas.de
- Heinrich-Böll-Stiftung (Bündn.90/Grünen), http://www.boell.de
- Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP), http://www.fnst.de
- Hanns-Seidel-Stiftung (CSU), http://www.hss.de
- Rosa-Luxemburg-Stiftung (PDS), http://www.rosalux.de
- Evangelisches Studienwerk, http://www.evstudienwerk.de
- Cusanuswerk (Katholische Kirche), http://www.cusanuswerk.de
- Stiftung der Deutschen Wirtschaft, http://www.sdw.org
- Hans-Böckler-Stiftung (DGB), http://www.boeckler.de
- Otto-Benecke-Stiftung e.V. (Zuwanderer), http://www.obs-ev.de
- Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds, http://www.stiftungsfonds.org/index.php?id=8
Ab sofort steht Ihnen im Campusnetz die Datenbank ELFI - Servicestelle für elektronische Forschungsförderinformationen zur Verfügung unter: http://www.elfi.info/
Die Datenbank enthält Informationen zu fördernden Institutionen, Förderprogrammen und anderen Fördermöglichkeiten (Sach- und Reisekostenfinanzierungen, Förderpreise, Stipendien) mit Adressen, Ansprechpartnern, Abgabeterminen, Dotierungen, Ausschreibungstexten, Merkblättern und Formularen.
Die vollständige Nutzung aller Funktionen der Datenbank ist erst nach einer einmaligen, persönlichen Registrierung möglich.
Informationen zu ELFI und eine Anleitung zur Nutzung der Datenbank finden Sie unter: http://www.elfi.info/wsarbeiten_mit_elfi.pdf
Die Nutzung von externen Rechnern ist nach der Einwahl ins VPN der Hochschule möglich.
Angaben ohne Gewähr. - Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

