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Studienkommission

Die Studienkommission ist ein Gremium auf Fakultätsebene. Sie setzt sich aus den Mitgliedern des Dekanats sowie vier studentischen VertreterInnen aus den Studienprogrammen der Fakultät Technik zusammen.

Die Studienkommission wird durch den Fakultätsrat der Fakultät Technik bestellt.

Den Vorsitz über die Studienkommission hat der gewählte Studiendekan der Fakultät Technik. 

Die Aufgaben der Studienkommission sind in §26 des Landeshochschulgesetzes geregelt. 

 Die Studienkommission hat folgende Aufgaben zu erfüllen:

  • Ausgestaltung und inhaltliche Entwicklung des Studiengangs, z. B. Erarbeitung von Vorschlägen zur Veränderung und Verbesserung der Lehre sowie der curricularen Gestaltung des Studiengangs.
  • Inhaltliche Sicherstellung des Studiengangs, z. B. Abgleich des Lehrangebots mit der Prüfungsordnung.
  • Begleitung des Studiengangs.
  • Organisatorische Sicherstellung des Studiengangs, d .h. Gewährleistung der organisatorischen Durchführbarkeit des Studiengangs, z. B. Gewährleistung der Durchführbarkeit des Studiums innerhalb der Regelstudienzeit.
  • Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit, des aktuellen Lehrangebots unddie  Überprüfung von dessen Kompatibilität zur angestrebten Profilbildung der Universitäten.

 Die inhaltliche und organisatorische Sicherstellung erfolgt durch Abstimmung über z. B. folgende Punkte:

  • Verabschiedung von Dokumenten (wie Modulhandbuch, Liste der Wahlpflichtmodule, etc.).
  • Qualitätsmanagement (Auswertung der Feedbacks von Studierenden und Lehrenden, Ergreifung von Verbesserungsmaßnahmen im Falle negativer Evaluationsergebnisse, Überprüfung der Wirksamkeit von Verbesserungsmaßnahmen).