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Informieren und Entscheiden

Kurz erklärt: So geht ein Auslandssemester in der Fakultät TEC (zum Ansehen, bitte Cookies aktivieren)

Wann und wie sollte ich mit den Planungen beginnen?

Ein Auslandssemester erfordert rechtzeitige und sorgfältige Planung. Es wird daher empfohlen, etwa 9 Monate vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthalts mit Recherchen zu beginnen. In ausgewiesenen Fällen (z.B. California State University und Valparaiso University/USA) ist sogar eine Vorlaufzeit von gut einem Jahr einzuplanen.

Auf den Webseiten der Fakultät TEC, des RIO und der Partnerhochschulen finden Sie zahlreiche Informationen, die die Erstorientierung und Entscheidungsfindung erleichtern. 

Zudem bietet die Fakutlät Technik mindestes einmal pro Semester eine Infoveranstaltung zum Auslandssemester an! Die Aufzeichnung der letzten Veranstaltung gibt es auf dem YouTube-Kanal der Fakultät TEC
Der Termin der kommenden Infoveranstaltung wird rechtzeitig per E-Mail und auf der TEC-Webseite veröffentlicht.

Zur Klärung von Fragen rund um die Planung und Durchführung Ihres Auslandssemester können Sie zudem gerne einen Beratungstermin mit uns vereinbaren.  

Welche Arten von Auslandssemestern sind möglich?
  • Theoriesemester (Besuch von Vorlesungen, Anerkennung der erbrachten Leisutngen für das Studium)
  • Praxissemester und Masterprojekte (Projektmitarbeit im Labor der Partnerhochschule  Anerkennung der erbrachten Leisutngen für das Studium)
  • Abschlussarbeiten (betreut durch einen Prof. der Hochschule Reutlingen sowie einen Prof. der Partnerhochschule)
  • In Einzelfällen: Promotion.

Wichtig: Die Art möglicher Aufenthalte, das fachliche Profil, die Anzahl der Austauschplätze etc. sind abhängig von der jeweiligen Zielhochchschule.
Teilweise sind Partnerschaften auf einzelne Studiengänge beschränkt . Dies schließt Bewerbungen aus anderen Studiengängen nicht prinzipiell aus, allerdings sind fachlich kompatible Lehrveranstaltungen nur eingeschränkt verfügbar.
Teilweise sind Aufenthalte im Sommersemester aufgrund abweichender akademischer Kalender nicht möglich. 
In Einzelfällen gelten besondere sprachliche Anforderungen und Bewerbungsmodalitäten.

Detaillierte Informationen zu den Austauschprogrammen und Erfahrungsberichte finden Sie unter Partnerhochschulen.

Welche Bewerbungsvoraussetzungen gibt es?

Für Theoriesemester bei Partnerhochschulen:
- Grundstudium erfolgreich abgeschlossen. Wenn Grundstudium zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht bestanden, muss Nachweis bis zum geplanten Beginn des Auslandssemester erbracht werden.
- Kein erheblicher Verzug im bisherigen Studienverlauf. Im Einzelfall erfolgt Rücksprache mit Studiengang über Durchführung des Auslandssemesters. 

Für Praxissemester bei Partnerhochschulen: Erreichen der für die Zulassung zum Praxissemester benötigten Anzahl an ECTS. Siehe Richtlinien zum praktischen Studiensemester im Download-Bereich Ihres Studiengangs.

Chancen auf einen Studienplatz im Ausland

Erfahrungsgemäß haben Studierende der Fakultät gute bis sehr gute Chancen auf einen Platz an einer der favorisierten Partnerhochschulen. Es wird jedoch dringend empfohlen, bei der Bewerbung neben Ihrer favorisierten Zielhochschule 1-2 Alternativen anzugeben.

Sollte die Bewerberanzahl für eine der Partnerschaften die Zahl der verfügbaren Austauschplätze übersteigen, findet eine Auswahl anhand des Notenschnitts sowie weiterer Kriterien statt.

Vor der Nominierung bei Ihrer zweit- oder drittgenannten Zielhochschule halten wir Rücksprache mit Ihnen.

Müssen Studiengebühren bezahlt werden?

In der Regel fallen bei  einem Aufenthalt bei einer Partnerhochschule keine Studiengebühren an. Sie müssen lediglich eine Verwaltungsgebühr an der Partnerhochschule bezahlen.

Ausnahmen: Neuseeland und teilweise Australien. Die Höhe der jeweiligen Studiengebühren entnehmen Sie bitte der TEC-Webseite.

Benötigte Sprachkenntnisse

Adäquate Sprachkenntnisse sind eine wichtige Voraussetzung für ein Auslandssemester. In den meisten Fällen reichen für das Austauschstudium Englischkenntnisse. Um erfolgreich an Lehrveranstaltungen teilnehmen oder im Labor mit dem Projektbetreuer kommunizieren zu können, dienen Englischkenntnisse auf B2-Niveau gemäß Europäischem Referenzrahmen für Sprachen als Maßstab. 

Zur Vorbereitung auf ein Auslandssmeester empfehlen wir dieSprachkursangebote des Instituts für Fremdsprachen oder Sprachlernangebote anderer Anbieter. 

Sprachnachweise: Teilweise verlangen Partnerhochschulen einen Sprachnachweis. Sofern ein Sprachnachweis für die Bewerbung benötigt wird, finden Sie Angaben zur Art des benötigten Nachweises bei der jeweiligen Partnerhochschule hinterlegt.

Falls ein DAAD-Sprachzeugnis benötigt wird, sind alle relevanten Infos zum Vorgehen und Testformat hier zu finden.

Bescheinigung der Fakultät Technik: Als Nachweis wird von den ausländischen Partnern in vielen Fällen eine von der Fakultät TEC ausgestellte Bescheinigung akzeptiert. Vorgehen:

1. Fügen Sie Ihrer  TEC-internen Online-Bewerbung einen der u. g. Nachweise bei. Tragen Sie in Ihrer Online Bewerbung unter "Further Comments" ein, dass Sie einen Sprachnachweis benötigen

2.  Der internationale Koordinator der Fakultät TEC erstellt den Nachweis und sendet Ihnen diesen zu.

Akzeptierte Nachweise (Mindestanforderung:  B2-Niveau gemäß Europäischem Referenzrahmen für Sprachen): 

- Abiturzeugnis.

- Nachweis über mindestens eine erfolgreich bestandene Fachvorlesung im Rahmen des Studiums gemäß Notenspiegel des bisherigen Studiums. 

- Bestandenen Englischkurs an der Hochschule oder bei einem externen Anbieter.

 

Theoriesemester/Vorlesungsbesuch bei Partnerhochschulen

Im Ausland erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen können grundsätzlich anerkannt werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen oder Abschlüssen der Heimathochschule besteht, die ersetzt werden.
Aufgrund der Modularisierung der Studien- und Prüfungsordnungen können grundsätzlich nur komplette Module durch im Ausland besuchte Lehrveranstaltungen ersetz werden. Erfahrungsgemäß gelingt es daher selten, alle Lehrveranstaltungen eines Semesters des Heimatstudiengangs an der ausländischen Partnerhochschule zu absolvieren.

Bitte informieren Sie sich frühzeitig auf den Webseiten der Partnerhochschulen über die Vorlesungsangebote für Austauschstudierende. Häufig besteht die Möglichkeit, studiengangübergreifend Lehrveranstaltungen zu wählen.

Nach erfolgreicher Bewerbung erhalten Sie direkt von der Partnerhochschule detaillierte Informationen zum aktuellen Vorlesungsangebot und dem Kurswahl-Verfahren. Im Anschluß daran wird der Abschluss eines Learning Agreements empfohlen.

Die Fakultät Technik verlangt keine Mindestanzahl an Kurse oder Credits, die im Ausland belegt werden müssen. Teilweise gibt es jedoch gesetzliche Regelungen der Zielländer oder Vorgaben der Partnerhochschulen, die eine Mindestanzahl an angestrebten Credits vorschreiben.

ECTS & Erasmus+: Ihre Mobilität findet im Rahmen von Erasmus+ statt? Bei einer Förderung im Rahmen von Erasmus+ sind Sie angehalten, eine Mindestanzahl von 15 ECTS während Ihres Auslandsstudium zu erwerben.

Praxissemester und Projektarbeiten bei Partnerhochschulen

Praxissemester und Projektarbeiten (Mechatronik Master 2-Projekt; F+E-Projekt) können grundsätzlich in den Laboren von ausgewählten Partnerhochschulen durchgeführt werden. Die Anerkennbarkeit des Vorhaben ist jedoch im Vorfeld des Aufenthalts im Einzefall mit dem zuständigen Professors des jeweiligen Studiengangs abzsutimmen.

Praxissemester: Informieren Sie sich unbedingt im Vorfeld auf der Website Ihres Studiengangs über die Richtlinien für das praktische Studiensemester und sprechen Sie den geplanten Aufenthalt mit der Praktikantenamtsleitung Ihres Studiengangs ab!

F+E-Projekte und MEM 2-Projekte: Die Anerkennung einer im Ausland durchgeführten Projektarbeit setzt die Zustimmung des Modulbeauftragten des Studiengangs im Vorfeld des Aufenthalts voraus. Es wird zum Abschluss eines Learning Agreementsgeraten.

In der Regel erfolgt die Bewerbung ohne vorherige Kenntnis des Projektthemas. Daher wird empfohlen, sich vorab über die Fachbereiche an den Partnerhochschulen zu informieren und im Lebenslauf möglichst genaue Angaben zu Ihren Interessengebieten und Kenntnissen zu machen, damit ein möglichst passgenaues Projekt für Sie gefunden werden kann. 
Handelt es sich um ein Industrieprojekt der Partnerhochschule, finden häufig auch ein Kennlernen der und Kontakte mit den beteiligen Firmen statt.

Die Nelson Mandela University (Südafrika) sowie weitere Partner bieten Ihnen die Möglichkeit, sich nach der Anreise über verschiedene laufende Projekte zu informieren und sich dann für eines zu entscheiden. An anderen Hochschulen wird bereits vor der Anreise ein Projektthema festgelegt.

Es kann grundsätzlich nicht mit einer Vergütung gerechnet werden. In wenigen Ausnahmefällen können nachträglich freiwillige geringe Vergütungen bei Beiträgen zu finanzierten Projekten der Partnerhochschule sein.

Ausnahme: Projektstellen an der University of Maryland (USA) sind zurzeit immer mit 8000$/Studierende/r vergütet.

Abschlussarbeit im Ausland

 Prinzipiell ist es möglich, die Bachelor- oder Masterthesis bei einer ausländischen Partnerhochschule zu schreiben. Dabei sind die Richtlinien des jeweiligen Studiengangs für die Durchfürhung von Abschlussarbeiten zu berücksichtigen und das Vorhaben mit dem Prüfungsbeauftragten abzustimmen. 

Für die Thesis ist ein ein Auslandsaufenthalt von 5-6 Monaten einzuplanen. In diesem Zeitraum wird im Labor der Partnerhochschule an der vereinbarten Themenstellung geforscht und die Abschlussarbeit ausformuliert. I. d. Regel wird die Thesis auf Englisch verfasst. 

Themenfindung: Damit eine passende Themenstellung und die akademischen Betreuer gefunden werden können, ist es wichtig, möglichst frühzeitig mit der Planung beginnen. Bei Interesse an einer Thesis im Ausland, vereinbaren Sie baldmöglichst einen Beratungstermin

Thesisbetreuer: Der Erstbetreuer der Thesis ist immer ein/e Professor/in der Fakultät TEC bzw. der HS Reutlingen. Im Fall von Master-Abschlussarbeiten ist der Zweibetreuer ein Professor der ausländischen Hochschule. Im Fall einer Bachelorthesis können abweichende Regelungen gelten. 

Formalitäten: Die Anmeldung der Thesis richtet sich nach dem Verfahren an der HS Reutlingen. Sprich, es sind die Zuständigkeiten und Fristen der HS Reutlingen und des jeweiligen Studiengangs zu beachten. 
Die Bewertung der Thesis obliegt dem Erstbetreuer in Abstimmung mit dem Zweibetreuer. 

Erfahrungsberichte

Video-Erfahrungsberichte von TEC-Kommilitonen und -kommilitoninnen gibt es hier.

Schriftliche Erfahrungsberichte unter Partnerhochschulen -> eine Hochschule auswählen -> Downloads

Weiterführende Infos

Weiterführende Infos rund um das Thema Auslandssemester bieten u.a. folgende Webseiten:

Wo kann ich mich beraten lassen?

Alle Infos, Leitfäden und Erfahrungsberichte auf der TEC-Webseite gelesen? Die einmal im Semester angebotene Inforveranstaltung besucht? Wenn trotzdem noch Fragen offen sind, vereinbaren Sie gerne einen individuellen Beratungstermin mit der Koordinatorin für Internationales der Fakultät Technik, Dr. Nadja Lobensteiner, oder den Auslandsbeauftragten der Fakultät, Prof. Sönmez und Prof. Gruhler.

Für jede Partnerschaft gibt es zudem eine/n Professor/in oder Mitarbeiter/in als Ansprechpartner, die fachliche Fragen beantworten können.

Auch der Austausch mit Kommilitonen, die bereits im Ausland waren, kann wertvolle Tipps bringen und bei der Entscheidungsfindung helfen. Wir vermitteln gerne den Kontakt zu Rückkehrenden aus dem Auslandssemester! 

Bewerben

Video: So geht die Bewerbung (zum Ansehen, bitte Cookies aktivieren)

Bewerbungsunterlagen
  • CV in englischer Sprache (Kontaktdaten, Angaben zu Studiengang, Studiensemester, fachlichen Kenntnissen und Interessengebieten)
  • Bachelor-Studierende: Leistungsnachweise der bisherigen Studiensemester
  • Master-Studierende: Bachelorzeugnis + Master-Leistungsnachweise
  • Falls benötigt: Sprachnachweis
  • Nur Praxisaufenthalte: Arbeits-/Praktikumszeugnisse in  englischer oder falls nicht vorhanden deutscher Sprache
  • Passfoto im JPEG-Format
  • Grundsätzlich wird kein Motivationsschreiben benötigt. Ausnahme: Für Bewerbungen an der University of Maryland (USA) wird ein Motivationsschreiben in englischer Sprache sowie optional ein Empfehlungsschreiben eines Professors benötigt. Detaillierte Infos zum Bewerbungsverfahren in Maryland finden Sie hier.
Ablauf des Bewerbungsverfahrens
  1. Bewerbung fristgerecht über das TEC-Bewerbungsportal einreichen. Beachten Sie die Bewerbungsfristen.
  2. Die Fakultät Technik prüft Ihre Bewerbung und gibt Rückmeldung über die Auswahlentscheidung.
  3. Nominierung bei der Partnerhochschule.
  4. PArtnerhochschule kontaktiert Sie. EInreichung weiterer Bewerbungsunterlagen.

Zum Erklärvideo zum Thema Planung und Bewerbung

Einen ausführlichen Bewerbungsleitfaden finden Sie hier

Online-Berwerbung einreichen

Hier geht es zur online-Bewerbung für Auslandssemester im Wintersemester 2024/25

Vor der Abreise

Learning Agreement/ Lernvereinbarung

Für Theoriesemester wird empfohlen, vor oder kurz nach Beginn des Auslandsaufenthalts eine Lernvereinbarung (Learning Agreement) zu erstellen.  Im LA wird festgehalten, welche der im Ausland besuchten Lehrveranstaltungen für das Studium an der Hochschule Reutlingen angerechnet werden können.

Für Teilnehmende am ERASMUS-Programm ist der Abschluss eines Online Learning Agreements verpflichtend. Für ein Auslandssemester nominierte Studierende erhalten alle relevanten Informationen bereitgestellt.

Eine Dokumentvorlage inklusive detailliertem Leitfaden zur Vorgehensweise und dem Notenanerkennungsverfahren finden Sie hier

Erklärvideo: Anrechnung von Studienleistungen

Lebenshaltungskosten im Ausland und Fördermöglichkeiten

Abhängig von Zielland und -stadt unterscheiden sich die Lebenshaltungskosten teilweise erheblich. Informationen über Lebenshaltungskosten in den jeweiligen Ländern und zu vielen weiteren wichtigen Themen finden Sie auf der Webseite des Deutschen Akademischen Austauschdiensts: https://www.daad.de/ausland/studieren/de/

Ein Auslandsstudium bedeutet in der Regel eine finanzielle Mehrbelastung. Studierende, die einen Auslandsaufenthalt planen, sollten sich daher möglichst frühzeitig über Stipendien- und Fördermöglichkeiten von Fakultät TEC, RIO und externen Stellen (z.B. Stiftungen und Auslands-BaföG) informieren.

Detaillierte Informationen zu Fördermöglichkeiten für TEC-Studierende finden Sie hier.

 

Reisepass und Visum

Wichtig: Beantragen bzw. verlängern Sie rechtzeitig Ihren Reisepass! Bereits für die Nominierung bei den Partnerhochschulen wird in der Regel ein gültiger Reisepass benötigt. Die Gültigkeitsdauer des Reisepass sollte die geplante Aufenthaltsdauer im Ausland grundsätzlich um mindestens 6 Monate überschreiten.

Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens stellt die Partnerhochschule das für die Visumbeantragung benötigte offizielle Einladungsschreiben aus. Mit diesem muss bei der zuständigen Botschaft/Konsulat eigenständig ein Studienvisum beantragt werden. Ausnahme: Für Studienaufenthalte in EU-Staaten benötigen EU-Bürger kein Visum.

Studierendenstatus während Auslandssemester

Der Studierendenstatus an der Hochschule Reutlingen muss zu jedem Zeitpunkt des Auslandsaufenthalts beibehalten werden! D.h. auch für das Semester im Ausland rückmelden!

Wichtig: Urlaubssemester sind möglich, es können jedoch während eines Urlaubssemester weder Prüfungen an der HS RT geschrieben werden noch im Ausland erbrachte Leistungen anerkannt werden. Näheres finde sie hier

Versicherungsschutz

Während eines Auslandssemesters besteht kein Versicherungsschutz über die Hochschule. Daher ist insbesondere bei Aufenthalten außerhalb der EU  (sog. Nicht-Abkommensländer) der Abschluss einer Zusatzversicherung für die gesamte Dauer des Aufenthalts essentiell! Achten Sie darauf, dass Kosten für mögliche medizinische Behandlungen aller Art, Krankenhausaufenthalte und der Rücktransport  in das Heimatland mit einer hohen oder unbegrenzten Deckungssumme abgesichert sind.

Vereinbaren Sie unbedingt rechtzeitig vor Beginn des Aufenthalts im Ausland einen Beratungstermin mit Ihrer deutschen Krankenversicherung.

In der Regel wird nicht verlangt, vor Ort eine zusätzliche Krankenversicherung abzuschließen. Über Ausnahmen (z.B. Maryland/USA und Südafrika) werden Sie rechtzeitig von den Partnerhochschulen informiert.

Eine Haftpflichtversicherung mit Gültigkeit für das Ausland sollte in jedem Fall vorhanden sein. Der Abschluss einer Unfallversicherung ist optional.
Prüfen Sie, ob Sie bei Ihren Eltern mitversichert sind.

Für umfassenden Versicherungsschutz im Ausland bieten der DAAD sowie private Versicherer kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherungen an.

Unterkunft

In den meisten Fällen hilft die Partnerhochschule bei der Vermittlung einer Unterkunft, entweder in einem Studentenwohnheim oder auf dem privaten Wohnungsmarkt.

In einigen Fällen z.B. Nelson Mandela Metropolitain Uinversity (Südafrika) und Kettering(USA) sind Sie aus Sicherheitsgründen verpflichtet, eine von der Partnerhochschule vermittelte Unterkunft zu mieten.

In Einzelfällen wie Valencia und Marlyand müssen sich Bewerber/innen selbst um eine Bleibe kümmern. Hierbei können Sie auf Tipps von Rückkehrenden oder ehemaligen Austauschstudierenden zurückgreifen.

Sicherheitslage vor Ort

Die Partnerhochschulen informieren über ortsspezifische Risiken.
Zudem wird empfohlen, die Sicherheits- und Reisehinweise des Auswärtigen Amts zu lesen.

Nach Rückkehr

Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen

Eine Dokumentvorlage inklusive detailliertem Leitfaden zur Vorgehensweise und dem Notenanerkennungsverfahren finden Sie hier

Nach der Rückkehr aus dem Ausland reichen Sie baldmöglichst das Transcript of Records (Notenübersicht der ausländischen Hochschule) und das Learning Agreement (mit evtl. Änderungen) per E-Mail bei Max Alber ein.
ERASMUS-Studierende müssen für die Notenanerkennung zusätzlich das Formular „Learning Agreement/Notenanerkennung“ ausfüllen.

Die ausländischen Noten und Credits werden in das deutsche Notensystem umgerechnet. Die Anerkennung wird vom Prüfungsbeauftragten des Studiengangs durch Unterschrift bestätigt und die Noten an das Prüfungsamt übermittelt. Sie erhalten einen Scan per E-Mail zugeschickt.

Der Antrag auf Anerkennung ist mit den erforderlichen Nachweisen spätestens fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn zu stellen.

Die Notenverbuchung im HIP erfolgt fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn des Semesters nach Rückkehr aus dem Ausland.