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Informieren und Entscheiden

Kurz erklärt: So geht ein Auslandssemester in der Fakultät TEC (zum Ansehen, bitte Cookies aktivieren)

Wann und wie sollte ich mit den Planungen beginnen?

Ein Auslandssemester erfordert rechtzeitige Planung. Es wird daher empfohlen, etwa 9 Monate vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthalts mit Recherchen zu beginnen. In ausgewiesenen Fällen (z.B. California State University und Valparaiso University/USA) ist sogar eine Vorlaufzeit von gut einem Jahr einzuplanen.

Auf den Webseiten der Fakultät TEC und des RIOs finden Sie zahlreiche Informationen, die die Erstorientierung und Entscheidungsfindung erleichtern. 

Zudem bietet die Fakutlät Technik mindestes einmal pro Semester eine Infoveranstaltung zum Auslandssemester an.

Zur Klärung von Fragen rund um die Planung und Durchführung Ihres Auslandssemester können Sie zudem gerne einen Beratungstermin mit uns vereinbaren.  

Welche Arten von Auslandssemestern sind möglich?
  • Theoriesemester (Besuch von Vorlesungen, Anerkennung der erbrachten Leistungen für das Studium)
  • Praxissemester und Masterprojekte
  • Abschlussarbeiten (betreut durch einen Prof. der Hochschule Reutlingen sowie einen Prof. der Partnerhochschule

Wichtig: Die Art möglicher Aufenthalte, das fachliche Profil, die Anzahl der Austauschplätze etc. sind abhängig von der jeweiligen Zielhochchschule.
Teilweise sind Partnerschaften auf einzelne Studiengänge beschränkt . Dies schließt Bewerbungen aus anderen Studiengängen nicht prinzipiell aus, allerdings sind fachlich kompatible Lehrveranstaltungen nur eingeschränkt verfügbar.
Teilweise sind Aufenthalte im Sommersemester aufgrund abweichender akademischer Kalender nicht möglich. 
In Einzelfällen gelten besondere sprachliche Anforderungen und Bewerbungsmodalitäten.

Detaillierte Informationen zu den Austauschprogrammen und Erfahrungsberichte finden Sie unter Partnerhochschulen.

Welche Bewerbungsvoraussetzungen gibt es?

Für Theoriesemester bei Partnerhochschulen:
- Grundstudium erfolgreich abgeschlossen
- Kein erheblicher Verzug im bisherigen Studienverlauf. Im Einzelfall erfolgt Rücksprache mit Studiengang über Durchführung des Auslandssemesters. 

Für Praxissemester bei Partnerhochschulen: Erreichen der für die Zulassung zum Praxissemester benötigten Anzahl an ECTS

Müssen Studiengebühren bezahlt werden?

In der Regel fallen bei  einem Aufenthalt bei einer Partnerhochschule keine Studiengebühren an. Sie müssen lediglich eine Verwaltungsgebühr an der Partnerhochschule bezahlen.

Ausnahmen: Neuseeland und teilweise Australien

Bewerben

Video: So geht die Bewerbung (zum Ansehen, bitte Cookies aktivieren)

Bewerbungsunterlagen
  • CV in englischer Sprache
  • Bachelor-Studierende: Leistungsnachweise der bisherigen Studiensemester
  • Master-Studierende: Bachelorzeugnis + Master-Leistungsnachweise
  • Falls benötigt: Sprachnachweis
  • Nur Praxisaufenthalte: Arbeits-/Praktikumszeugnisse
  • Passfoto
Ablauf des Bewerbungsverfahrens
  1. Bewerbung fristgerecht über das TEC-Bewerbungsportal einreichen. Beachten Sie die Bewerbungsfristen.
  2. Die Fakultät Technik prüft Ihre Bewerbung und gibt Rückmeldung über die Auswahlentscheidung.
  3. Nominierung bei der Partnerhochschule.
  4. Die Partnerhochschule kontaktiert Sie. EInreichung weiterer Bewerbungsunterlagen.

Zum Erklärvideo zum Thema Planung und Bewerbung

Einen ausführlichen Bewerbungsleitfaden finden Sie hier

Vor der Abreise

Learning Agreement/ Lernvereinbarung

Für Theoriesemester wird empfohlen, vor oder kurz nach Beginn des Auslandsaufenthalts eine Lernvereinbarung (Learning Agreement) zu erstellen. Im Learning Agreement wird konkret festgehalten, wie die im Ausland besuchten Lehrveranstaltungen für das Studium an der Hochschule Reutlingen angerechnet werden können.

Für Teilnehmende am ERASMUS-Programm ist der Abschluss eines Online Learning Agreements verpflichtend. Für ein Auslandssemester nominierte Studierende erhalten alle relevanten Informationen bereitgestellt.

Eine Dokumentvorlage inklusive detailliertem Leitfaden zur Vorgehensweise und dem Notenanerkennungsverfahren finden Sie hier

Erklärvideo: Anrechnung von Studienleistungen

Reisepass und Visum

Wichtig: Beantragen bzw. verlängern Sie rechtzeitig Ihren Reisepass! Bereits für die Nominierung bei den Partnerhochschulen wird in der Regel ein gültiger Reisepass benötigt. Die Gültigkeitsdauer des Reisepass sollte die geplante Aufenthaltsdauer im Ausland grundsätzlich um mindestens 6 Monate überschreiten.

Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens stellt die Partnerhochschule das für die Visumbeantragung benötigte offizielle Einladungsschreiben aus. Mit diesem muss bei der zuständigen Botschaft/Konsulat eigenständig ein Studienvisum beantragt werden. Ausnahme: Für Studienaufenthalte in EU-Staaten benötigen EU-Bürger kein Visum.

Studierendenstatus während Auslandssemester

Der Studierendenstatus an der Hochschule Reutlingen muss zu jedem Zeitpunkt des Auslandsaufenthalts beibehalten werden. D.h. auch für das Semester im Ausland müssen Sie sich an der Hochschule Reutlingen rückmelden.

Wichtig: Urlaubssemester sind möglich, es können jedoch während eines Urlaubssemester weder Prüfungen an der HS RT geschrieben werden noch im Ausland erbrachte Leistungen anerkannt werden. Näheres finde sie hier

Versicherungsschutz

Schließen Sie unbedingt eine gültige Krankenversicherung ab. Achten Sie darauf, dass Kosten für mögliche medizinische Behandlungen aller Art, Krankenhausaufenthalte und der Rücktransport in das Heimatland im Versicherungsschutz enthalten sind (möglichst unbegrenzte Kostendeckung).

Eine Haftpflichtversicherung mit Gültigkeit für das Ausland sollte in jedem Fall vorhanden sein.

Für umfassenden Versicherungsschutz im Ausland bieten der DAAD sowie private Versicherer kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherungen an.

Unterkunft

In den meisten Fällen hilft die Partnerhochschule bei der Vermittlung einer Unterkunft, entweder in einem Studentenwohnheim oder auf dem privaten Wohnungsmarkt.

In einigen Fällen z.B. Nelson Mandela University(Südafrika) und Kettering (USA) sind Sie aus Sicherheitsgründen verpflichtet, eine von der Partnerhochschule vermittelte Unterkunft zu mieten.

Sicherheitslage vor Ort

Die Partnerhochschulen informieren über ortsspezifische Risiken.
Zudem wird empfohlen, die Sicherheits- und Reisehinweise des Auswärtigen Amts zu lesen.

Nach Rückkehr

Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen

Wenn Sie ein Learning Agreement abgeschlossen haben und eine Anrechnung Ihrer an der Partnerhochschule erreichten Noten wünschen, reichen Sie nach der Rückkehr Ihr Transcript of Records (Notenübersicht der ausländischen Hochschule) und das Learning Agreement (mit evtl. Änderungen) per E-Mail bei der Koordination Internationales der Fakultät Technik ein.